Ein Elektrorollstuhl kostet je nach Modell zwischen CHF 1'500 und CHF 8'000. Für viele Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist das eine erhebliche Investition – und die entscheidende Frage lautet: Zahlt die Krankenkasse den Elektrorollstuhl in der Schweiz?
Die kurze Antwort: Ja, die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP/KVG) übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten. Wie viel, für wen und wie der Ablauf funktioniert, erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber Schritt für Schritt.
Zahlt die Krankenkasse einen Elektrorollstuhl? Grundsätze im KVG
In der Schweiz sind elektrische Rollstühle als Hilfsmittel in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) aufgeführt – das ist die offizielle Liste des Bundes, die festlegt, welche Hilfsmittel die Grundversicherung vergütet und zu welchem Höchstbetrag.
Damit eine Krankenkasse die Kosten übernimmt, müssen drei Grundbedingungen erfüllt sein:
- Medizinische Notwendigkeit: Ein Arzt muss bestätigen, dass ein Elektrorollstuhl aus medizinischen Gründen notwendig ist und ein normaler Rollstuhl oder Rollator nicht ausreicht.
- Wirtschaftlichkeit: Das beantragte Modell muss wirtschaftlich sein – die Krankenkasse bezahlt den günstigsten funktional geeigneten Rollstuhl.
- Zweckmässigkeit: Der Elektrorollstuhl muss für Ihren spezifischen Gesundheitszustand geeignet sein.
Wichtig: Die Krankenkasse übernimmt nie 100% der Kosten – sie zahlt bis zu einem festgelegten Höchstbetrag (MiGeL-Betrag). Den Rest zahlen Sie selbst.
Wer hat Anspruch auf einen KK-Beitrag für einen Elektrorollstuhl?
Grundsätzlich hat jede versicherte Person in der Schweiz Anspruch auf einen Kostenbeitrag der Krankenkasse für einen Elektrorollstuhl, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie sind in der Schweiz krankenpflegeversichert (KVG)
- Ein behandelnder Arzt (Hausarzt oder Spezialist) stellt eine ärztliche Verordnung aus
- Die Krankenkasse erteilt eine Kostengutsprache vor dem Kauf
- Der Elektrorollstuhl wird bei einem anerkannten Hilfsmittellieferanten gekauft
Hinweis für Personen unter 65 Jahren: Bei einer dauerhaften Behinderung ist häufig die Invalidenversicherung (IV) statt der Krankenkasse zuständig. Ihr Arzt oder eine IV-Beratungsstelle klärt das für Sie ab.
Hinweis für AHV-Rentnerinnen und -Rentner: Bei Personen im Rentenalter (65+) ist in der Regel die Krankenkasse (KVG) zuständig.
Was zahlt die Krankenkasse konkret?
Die MiGeL legt für jeden Rollstuhltyp einen maximalen Vergütungsbetrag fest. Die Krankenkasse übernimmt dann 90% des MiGeL-Betrags – nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt. Das bedeutet in der Praxis:
- Rollstuhl kostet CHF 2'490 – MiGeL-Betrag CHF 2'800 → KK zahlt 90% × CHF 2'490 = CHF 2'241
- Rollstuhl kostet CHF 4'990 – MiGeL-Betrag CHF 3'500 → KK zahlt 90% × CHF 3'500 = CHF 3'150
- Rollstuhl kostet CHF 7'900 – MiGeL-Betrag CHF 3'500 → KK zahlt CHF 3'150, Sie zahlen CHF 4'750
Wenn Sie ein Modell wählen, das über dem MiGeL-Betrag liegt, zahlen Sie die Differenz selbst. Das ist vollkommen legitim – viele Patienten entscheiden sich für ein leichteres, faltbares oder komfortableres Modell und übernehmen den Aufpreis.
Achtung: Franchise und Selbstbehalt (10%, max. CHF 700 pro Jahr) werden vor der Berechnung abgezogen. Falls Ihre Jahresfranchise noch nicht erreicht ist, zahlen Sie diesen Teil selbst.
Schritt für Schritt: So beantragen Sie die Kostengutsprache
Beantragen Sie die Kostengutsprache immer vor dem Kauf – eine nachträgliche Genehmigung ist in den meisten Fällen nicht möglich.
Schritt 1: Arzttermin vereinbaren
Suchen Sie Ihren Hausarzt oder behandelnden Spezialisten auf. Erklären Sie, weshalb Sie auf einen Elektrorollstuhl angewiesen sind (z.B. fehlende Armkraft für manuellen Rollstuhl, Erschöpfung, grosse Distanzen). Der Arzt stellt eine ärztliche Verordnung aus.
Schritt 2: Kostenvoranschlag einholen
Wenden Sie sich an einen anerkannten Hilfsmittellieferanten – wie uns. Wir helfen Ihnen bei der Modellwahl und erstellen einen Kostenvoranschlag für Ihre Krankenkasse – kostenlos und ohne Verpflichtung.
Schritt 3: Kostengutsprache beantragen
Senden Sie folgende Dokumente an Ihre Krankenkasse:
- Ärztliche Verordnung
- Kostenvoranschlag des Lieferanten
- Allfällige ergotherapeutische Empfehlung
Die Krankenkasse prüft den Antrag – dies dauert in der Regel 2–4 Wochen.
Schritt 4: Nach Kostengutsprache kaufen
Nach schriftlicher Genehmigung können Sie den Elektrorollstuhl kaufen. Wir liefern ihn zu Ihnen nach Hause – auf Wunsch mit persönlicher Einführung und Aufbau.
Schritt 5: Rechnung einreichen
Reichen Sie die Rechnung mit der Kostengutsprachen-Nummer bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Vergütung erfolgt direkt auf Ihr Konto.
Elektrorollstuhl kaufen oder mieten?
In der Schweiz gibt es grundsätzlich beide Möglichkeiten – Kauf oder Miete. Die Krankenkasse kann in bestimmten Fällen eine Mietlösung bevorzugen, z.B. bei vorübergehender Behinderung nach einer Operation.
Bei dauerhaftem Bedarf ist der Kauf in der Regel wirtschaftlicher – für Sie und die Krankenkasse. Ein Elektrorollstuhl hat eine Lebensdauer von 5–8 Jahren. Unser Tipp: Wählen Sie ein faltbares Modell – es lässt sich im Auto transportieren, ist platzsparend und eignet sich ideal für Reisen.
Unsere faltbaren Elektrorollstühle sind leicht (ab 29 kg), kompakt und speziell für den Schweizer Alltag geeignet.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Übernimmt die Krankenkasse 100% der Kosten für einen Elektrorollstuhl?
Nein. Die Krankenkasse übernimmt maximal 90% des MiGeL-Höchstbetrags – nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt. Die Differenz zwischen MiGeL-Betrag und tatsächlichem Kaufpreis zahlen Sie selbst.
Brauche ich eine ärztliche Verordnung für einen Elektrorollstuhl?
Ja. Ohne ärztliche Verordnung erteilt die Krankenkasse keine Kostengutsprache. Sprechen Sie zuerst mit Ihrem Hausarzt oder Spezialisten.
Wie lange dauert die Kostengutsprache?
In der Regel 2–4 Wochen nach vollständiger Einreichung der Unterlagen. In dringenden Fällen kann eine Notfallgutsprache beantragt werden.
Kann ich den Elektrorollstuhl auch ohne Kostengutsprache kaufen?
Ja – aber dann erhalten Sie keinen KK-Beitrag. Kaufen Sie erst nach schriftlicher Kostengutsprache, um die Vergütung sicherzustellen.
Welcher Elektrorollstuhl wird von der Krankenkasse anerkannt?
Alle auf der MiGeL gelisteten Elektrorollstühle können vergütet werden. Als anerkannter Hilfsmittellieferant führen wir ausschliesslich konforme Modelle. Wir beraten Sie gerne.
Ich bin unter 65 – bin ich KK- oder IV-versichert?
Bei dauerhafter Invalidität (mind. 40% Einschränkung) ist die IV zuständig. Bei vorübergehenden oder altersbedingten Einschränkungen die Krankenkasse. Ihr Arzt klärt das für Sie ab.
Elektrorollstuhl in der Schweiz kaufen – wir begleiten Sie
Als Schweizer Hilfsmittellieferant begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess – von der Modellwahl über die Kostengutsprache bis zur persönlichen Lieferung mit Aufbau. Rufen Sie uns an – wir erstellen den Kostenvoranschlag für Ihre Krankenkasse kostenlos.
Ihre nächsten Schritte:
- Schauen Sie sich unsere Elektrorollstühle im Überblick an
- Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung – wir erklären Ihnen den Kostengutsprachen-Prozess
- Wir erstellen den Kostenvoranschlag für Ihre Krankenkasse kostenlos und unverbindlich
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